In den Räumen der Harz-Weser-Werkstätten in Osterode fand ein Infoabend zum Thema "Testament zugunsten von Menschen mit Behinderung" statt. Rund 80 Zuhörer ließen sich von Rechtsanwalt Reinhold Hohage von der Kanzlei Hohage, May & Partner in Hamburg über das so genannte "Behindertentestament" informieren.In seinem Vortrag ging er auf Fragen ein, die sich alle Eltern von Menschen mit Behinderung stellen:
- Wer kümmert sich um unser Kind, wenn wir verstorben sind?
- Wer stellt das bisherige Lebensniveau unseres Kindes sicher?
In seinen Ausführungen informierte er darüber, wie durch geschickte erbrechtliche und sozialrechtliche Gestaltung eines Testaments für das Kind mit Behinderung eine angemessene Altersvorsorge geschaffen werden kann, die ihm ein Leben über dem Sozialhilfeniveau sichert und wie der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers geschützt werden kann.
Rechtsanwalt Hohage, der schon oft für sozialrechtliche Fragen der HWW und auch anderer Lebenshilfevereinen zur Verfügung stand erklärte, welche Aufgaben ein Testamentsvollstrecker hat, was es mit einer Vor- und Nacherbschaft auf sich hat und welche Unterstützung unsere neu gegründete Stiftung leisten kann.
Da natürlich jeder Fall einzeln betrachtet werden muss, hat Herr RA Hohage angeboten für Einzelberatungen in Osterode zur Verfügung zu stehen. Wenn Sie Interesse an einer Beratung haben, setzen sie sich bitte mit Frau Bornemann oder Frau Diederichs von den Harz-Weser-Werkstätten in Verbindung, die zugesagt haben, einen Beratungstermin zu koordinieren.
Stiftung für Menschen mit Behinderung, Harz-Weser Rotemühlenweg 21 37520 Osterode am Harz Tel.: 05522 961-311 Fax: 05522 961-410 E-Mail: info@stiftung-harzweser.de
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